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   FG Hamburg, 05.06.2003 - VII 97/00   

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https://dejure.org/2003,22190
FG Hamburg, 05.06.2003 - VII 97/00 (https://dejure.org/2003,22190)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - VII 97/00 (https://dejure.org/2003,22190)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - VII 97/00 (https://dejure.org/2003,22190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1996) § 3 Nr. 66
    Forderungserlass als steuerfreier Sanierungsgewinn?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Forderungserlass als steuerfreier Sanierungsgewinn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerfreie Berücksichtigung eines Sanierungsgewinns; Steuerrechtliche Bewertung des Forderungserlasses einer Aktiengesellschaft; Schuldenerlass eines gesellschaftsfremden Gläubigers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

    Auszug aus FG Hamburg, 05.06.2003 - VII 97/00
    Entsteht die Betriebsvermögensmehrung durch gesellschaftsrechtliche Vorgänge, so führt dies ebenso wenig zu einem Sanierungsgewinn im Sinne von § 3 Nr. 66 EStG (vgl. BFH vom 29.07.1997 VIII R 57/94, BStBl II 1998, 652) wie Betriebsvermögensmehrungen in Folge eines Leistungsaustauschs (vgl. BFH vom 19.03.1999 VIII R 214/85, BStBl 1991 11, 633).
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 214/85

    Freistellung von einer Verpflichtung als Gegenleistung für Unternehmensübernahme

    Auszug aus FG Hamburg, 05.06.2003 - VII 97/00
    Entsteht die Betriebsvermögensmehrung durch gesellschaftsrechtliche Vorgänge, so führt dies ebenso wenig zu einem Sanierungsgewinn im Sinne von § 3 Nr. 66 EStG (vgl. BFH vom 29.07.1997 VIII R 57/94, BStBl II 1998, 652) wie Betriebsvermögensmehrungen in Folge eines Leistungsaustauschs (vgl. BFH vom 19.03.1999 VIII R 214/85, BStBl 1991 11, 633).
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